Gleichbehandlungsgesetz zum Schutz vor Diskriminierung

Menschen unterschiedlicher NationenAm 10. Mai haben sich die Regierungsparteien auf einen Entwurf für das „Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung“ geeinigt. Nachdem das - von der rot-grünen Regierung geplanten - Antidiskriminierungsgesetz 2005 am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert ist, sollen die EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung in Bundesrecht umgesetzt werden. Das Gesetz soll bereits zum 01. August 2006 in Kraft treten. Hierzu ist eine Zustimmung vom Bundesrat erforderlich.

Das Gesetz betrifft in erster Linie den Bereich Beschäftigung und Beruf. Besteht hier eine Benachteiligung aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung oder sexueller Identität, kann auf Schadensersatz und Unterlassung geklagt werden. Es betrifft aber auch das Zivilrecht, also die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Den Gesetzesentwurf finden Sie auf den Internetseiten vom Bundesministerium der Justiz (pdf-Dokument 460 kb).

Das Gesetz ist umstritten. Arbeitgeberverbände, BDI und FDP warnen vor zu viel Bürokratie für die Unternehmen.

Sicher ist, dass die notwendige Umsetzung der EU-Richtlinien in Bundesrecht neue Herausforderungen für die ArbeitgeberInnen bedeuten. Wenn ArbeitgeberInnen teure Klagen und Imageschäden vermeiden wollen, müssen sie Prozesse und Strukturen in ihrem Unternehmen diskriminierungsfrei gestalten. Im Rahmen des BIBER Teilprojektes D-Quadrat-Management wird eine Qualifizierung für Akteure aus Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen entwickelt, die die Unternehmen unterstützt, die Vielfalt der Belegschaft zu berücksichtigen und die betriebliche Praxis diskriminierungsfrei zu gestalten. Das Konzept Diversity-Management hilft nicht nur bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht, sondern nutzt die Vielfalt der Mitarbeiter, um den Erfolg des Unternehmens zu steigern.

 


 


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