Im Internet barrierefrei kommunizieren

Check der Web Content Accessibility GuidelinesMit der Entwicklung des Internet sieht sich der Nutzer einer Fülle von Informationen und Angeboten gegenüber, die oftmals multimedial, mit grafisch intuitiv zu bedienenden Elementen, Video- und Audiosequenzen oder Flash-Animationen aufbereitet sind. Allein diese Aufzählung zeigt, dass internetbasierte Informationen nicht in beliebiger Form präsentiert werden können, sollen sie denn jeden Nutzer, z.B. auch blinde Menschen, erreichen.

Internetangebote sind erst dann barrierefrei, wenn sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen und/oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können.

Blinde und sehbehinderte Menschen können beim Surfen im Internet auf unterschiedliche elektronische Hilfsmittel zurückgreifen.

Elektronische Hilfsmittel für sehbehinderte und blinde Menschen

Der Laie wird sich fragen, wie blinden und sehbehinderten Menschen die Erforschung des Internet oder  gar barrierefreies E-Learning überhaupt möglich ist, wo doch das Gros der Information über den visuellen Aufnahmekanal läuft? Wesentlich dafür ist, dass der Computer nicht nur ein Arbeitsmittel, sondern zudem auch ein Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen ist.

Unterschiedliche Screenshots von Vergröserungssoftware am PCDank spezieller Hilfsmitteltechnik, wie Vergrößerungssoftware, Sprachausgabe und Braillezeile sind PC-Anwendungen für blinde und sehbehinderte Menschen potenziell zugänglich. So können Menschen mit Seheinschränkungen z. B. mit PC-Anwendungen wie MS Word, Excel, Outlook oder auch Power Point arbeiten:

Ein Beispiel ist eine Vergrößerungssoftware für PC-Anwendungen als Hilfsmittel für hochgradig sehbehinderte Menschen zum Arbeiten am PC für individuelle Vergrößerung und Farbeinstellung. Die Abbildung rechts zeigt die Ansicht im Normalbildmodus, die Ansicht vergrößert in Originalfarbe und die Ansicht vergrößert mit individueller Farbeinstellung.

braillezeile.jpgEin weiteres Hilfsmittel ist die PC-Tastatur mit Braillezeile. Eine Braillezeile ist ein Ausgabegerät in Brailleschrift (= Punktschrift = Blindenschrift) für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen

Der Einsatz von Vergrößerungssoftware ist dabei weniger "kritisch" als die Verwendung von Sprachausgabe und Braillezeile. Die beiden letztgenannten Hilfsmittel können nämlich nur textbasierte Informationen wiedergeben, grafisch und bildhaft dargestellte Inhalte können nicht vermittelt werden. Es kommt vor allem darauf an, dass die Software zum Auslesen des Bildschirminhaltes (Screenreader) kompatibel mit der jeweiligen Anwendungssoftware funktioniert und die Informationen zuverlässig über die Sprachausgabe oder Braillezeile abgerufen werden können.

Etablierte Standards zum Barrierefreien Internet

Mit der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C (World Wide Web Consortium) wurde Barrierefreiheit im Internet zu einem weltweit beachteten Anliegen. Das W3C hat verschiedene Standards für Barrierefreiheit verabschiedet, die sich an Zugänglichkeitsrichtlinien orientieren. Diese beinhalten u. a. solche Kriterien wie:

  • "Stellen Sie Inhalt bereit, der, wenn er dem Benutzer präsentiert wird, im Wesentlichen dieselbe Funktion oder denselben Zweck erfüllt wie der Audio- oder visuelle Inhalt."
  • "Sorgen Sie dafür, dass Text und Grafik verständlich sind, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden."
  • "Sorgen Sie dafür, dass bewegte, scrollende oder sich automatisch ändernde Objekte oder Seiten angehalten oder gestoppt werden können."
  • "Sorgen Sie dafür, dass die Benutzerschnittstelle den Prinzipien zugänglichen Designs folgt: geräteunabhängiger Zugriff auf die Funktionalität, Bedienbarkeit über die Tastatur usw."

Den ausführlichen Wortlaut der Zugänglichkeitsrichtlinien kann man unter http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html nachlesen.

Durch die Web Accessibility Inititiative (WAI) werden die WCAGs - Web Content Accessibility Guidelines – herausgegeben. Weitere Guidelines sind beispielsweise Section 508 des Rehabilitation Act in den USA und Stanca Act in Italien. Barrierefreiheit im Internet erfährt somit seitens der internationalen Öffentlichkeit und Gesetzgebung immer mehr Aufmerksamkeit. Seit kurzem ist in Deutschland auch die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, BITV) in Kraft. Spätestens seit 31. Dezember 2005 müssen internetbasierte Informationen von Einrichtungen öffentlichen Rechts in Deutschland diesen Richtlinien entsprechen. Sie orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines der WAI.

Internetseiten können auf Barrierefreiheit entsprechend dieser Guidelines getestet werden. Solch ein Service wird zum Beispiel unter http://checker.atrc.utoronto.ca angeboten.  

Welches sind nun die wesentlichen Kriterien, die eine Internetanwendung aus Sicht von blinden und sehbehinderten Nutzer zugänglich machen?

Für sehbehinderte Anwender ist vor allem eine kontrastreiche Darstellung wichtig, die Skalierbarkeit im Browser und ggf. die Möglichkeit, farbliche Anpassungen zum Ausgleich von Farbfehlsichtigkeiten vornehmen zu können, z. B. über individuelle Einstellungen im Internetexplorer.

Für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen ist dagegen die Bedienbarkeit ohne Maus, also über Access Keys Voraussetzung. Die Kompatibilität mit der Hilfsmittelsoftware, wie Screenreadern und Vergrößerungssoftware, muss gewährleistet sein. Die Strukturierung der Seiten sollte berücksichtigen, dass der Bildschirm über die Braillezeile und mit starker Vergrößerung nur zeilen- bzw. abschnittsweise ausgelesen werden kann. Ein Überblick über den gesamten Bildschirm ist den Anwendern mit diesen Hilfsmitteln nicht möglich. Die sichere Navigation ohne Informationsverlust bedarf daher gut strukturierter Seiten, die sich dem Nutzer in ihrer Logik erschließen. Dazu gehören u. a. die Ansteuerbarkeit und Benennung von Eingabefeldern (z.B. für Login), die eindeutige Bezeichnung von Seiten oder Hyperlinks zur Nachvollziehbarkeit des Navigationsweges, die Strukturierung von Textseiten durch Überschriften und die bevorzugte Verwendung von textbasierten Beschreibungen vor Bildern und Grafiken. Diese sollten ggf. mit erläuternden Alternativtexten hinterlegt werden.

Das Projekt TELEOBA entwickelt barrierefreie E-Learningangebote für Blinde und sehbehinderte Menschen.

Quellen

GREISER, P., 2007: Elektronisch kommunizieren – Stolpersteine vermeiden. Kriterien zur Planung von E-Learning Angeboten für blinde und sehbehinderte Teilnehmer in der Weiterbildung am Berufsförderungswerk Halle. TU Dresden, Abschlussarbeit.

WIKIPEDIA, Barrierefreies Internet, 2006:
http://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreies_Internet, 21.12.2006

 


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