Seit der Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) im Jahr 2004 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Das Ziel des BEM ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Sollten Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sein, ist der Arbeitgeber verpflichtet ein BEM zu initiieren. Vom Arbeitgeber wird geklärt, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und welche Hilfen dazu notwendig sind. Dabei sind die betroffenen Beschäftigten aktiv zu beteiligen. Nur wenn sie Ihre Zustimmung zum BEM geben, darf es auch durchgeführt werden. Neben den Beschäftigten sind Arbeitnehmervertretungen, Betriebsärzte oder auch die Integrationsfachdienste zu beteiligen.
Grundsätzlich besteht der BEM-Prozess aus 6 Schritten. Zuerst müssen die Arbeitgeber/-innen feststellen, dass eine Arbeitsunfähigkeit mit mehr als 6 Wochen (auch kumulativ) innerhalb eines Jahres vorliegt. Hierzu ist unter Umständen ein Frühwarnsystem in der Personalabteilung erforderlich. Anschließend beginnt das Einzelfallmanagement.
Der Arbeitgeber bzw. dessen Vertretung (Personalverantwortliche) muss nun Kontakt zum Beschäftigten aufnehmen. Bereits an dieser Stelle haben die Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit das BEM abzulehnen. In diesem Fall ist das BEM beendet. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es ein Erstgespräch und die Analyse der Situation. In dieser Phase können verschiedene Instrumente zum Einsatz kommen. Es wird eine Fallbesprechung im Integrationsteam erfolgen.
Es können auch Arbeitsplatzplatzanalysen oder Profilvergleiche zwischen den Arbeitsanforderungen der Tätigkeit und den Fähigkeiten der Beschäftigten erfolgen. Instrumente zum Profilvergleich sind beispielsweise:
Das bekannteste Tool zur Beurteilung der Fähigkeiten der Beschäftigten ist wahrscheinlich der Work-Ability-Index (WAI). Das Ergebnis des Profilvergleiches lässt eine Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung zu (z. B. Arbeitsplatzanpassung, Qualifizierung). Abschließend wird die Wirkung der Maßnahmen überprüft. Ist die Wiedereingliederung erfolgreich verlaufen, wird auch das BEM für diesen Einzelfall beendet. Sollte die Wiedereingliederung nicht erfolgreich gewesen sein, muss eine erneute Situationsanalyse stattfinden.

Abbildung: Prozess des Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Im Rahmen der Seminar zum Diversity und Disability Management wurden eine Reihe von Tools für das Betriebliche Eingliederungsmanagement entwickelt. Auf der Lernplattform gibt es beispielsweise Musteranschreiben für den Erstkontakt, Checklisten zur Vorgehensweise und Listen mit möglichen Eingliederungsmaßnahmen. Sollten Sie Interesse an der Weiterbildung D-Quadrat Management haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
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